Die Fehlermeldung zuerst richtig lesen
„JPG oder PNG“ nennt erlaubte Alternativen, aber noch kein Zielformat. Wähle ein Format ausdrücklich aus. „JPG in PNG umwandeln“ legt dagegen PNG als Ausgabe fest, unabhängig vom ursprünglichen Dateiformat.
„Unter 500 KB“ und „maximal 500 KB“ unterscheiden sich
„Unter“ bedeutet eine strenge Obergrenze: Eine Datei mit genau diesem Wert erfüllt die Vorgabe nicht. Bei „maximal“ ist der Grenzwert zulässig. Der Parser rechnet mit 1.024 Bytes pro KB; bei Portalen mit dezimalen Kilobytes muss die Einheitenangabe gesondert geprüft werden.
Widersprüche bei Pixelmaßen und Dateigröße
600×600 Pixel passen zum Verhältnis 1:1, 600×400 Pixel dagegen nicht. Eine sehr niedrige Dateigrößengrenze kann mit exakten Abmessungen unvereinbar sein. Der Ablauf meldet dann einen Konflikt statt eine nicht passende Datei als geprüft anzubieten.
Unterstützte Formate und Grenzen
JPG, PNG und WebP werden lokal verarbeitet. HEIC benötigt einen passenden Decoder im Browser. Bei PDF-zu-Bild in diesem kombinierten Ablauf wird ausschließlich die erste Seite verarbeitet. Für PDF-Dateien gibt es das gesonderte Werkzeug PDF in PNG umwandeln.
Einzeldatei oder Stapel?
Prüfe zunächst eine abgelehnte Datei. Für bis zu 50 Bilder mit insgesamt 60 MB nutze die Stapelverarbeitung für Bilder. Der ZIP-Bericht unterscheidet erfolgreiche Dateien und fehlgeschlagene Vorgänge.
Wenn eine kleinere Datei die PDF-Ablehnung nicht behebt
„Ungültiges PDF“, „Datei kann nicht geöffnet werden“ oder „beschädigtes Dokument“ belegen kein Größenproblem. Nutze zuerst die PDF-Strukturdiagnose. Öffnet sich die PDF-Datei, aber der Text ist nicht auswählbar, ist OCR der passende Ablauf. Bei einer geforderten exakten Bytezahl werden keine künstlichen Füllbytes angehängt, um eine Übereinstimmung vorzutäuschen.
Datenschutz und Aussagekraft der Prüfung
Kompatible Bildbearbeitungen laufen im Browser. Gemessen werden Dateigröße, Format und Pixelmaße. Eine Zusage, dass ein fremdes Upload-Portal die Datei akzeptiert, ist damit nicht verbunden.